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Catsitting steuerlich absetzbar!

Schon gewußt? Sie können die Kosten für die Katzenbetreuung bei Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen und bekommen so einen Teil der Kosten zurück!

Voraussetzungen:

  • die Katzenbetreuung findet in Ihrem Haushalt statt

  • sie beauftragen einen Unternehmer

  • sie erhalten eine Rechnung und zahlen diese per Überweisung

 
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© 2018 Fuer-die-Katz - mobile Katzenbetreuung Neunkirchen Petra Breit

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