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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Für die Katz“ - mobile Katzenbetreuung Petra Breit

Für die im Tierbetreuungsvertrag vereinbarten Leistungen gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Die Betreuung findet ausschließlich in den Räumen des Auftraggebers statt.

  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, die Räume des Auftraggebers mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Hausrates, Inventars, Gebäude und Pflanzen sowie Tiere Acht zu geben.

  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Gebäude, Räume/Anlage in einwandfreiem Zustand zu übergeben.

  4. Bei Gefahr für Hab- und Gut (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker im Namen des Auftraggebers auf dessen Kosten einzuschalten.

  5. Die erforderlichen Schlüssel werden vom Auftragnehmer sorgfältig und sicher aufbewahrt, Kundendaten werden streng vertraulich behandelt.

  6. Der Auftraggeber stellt das benötigte Futter, Streu, Reinigungsmittel und Medikamente in ausreichender Menge zur Verfügung. Sollte der Auftragnehmer feststellen, dass etwas fehlt, wird er Nachkäufe in gleicher Art und Güte tätigen und die Kosten dafür dem Auftraggeber runter Vorlage der Quittungen berechnen.

  7. Über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, Eigenarten und Parasitenbefall muss der Auftragnehmer informiert sein. Bei akutem Parasitenbefall wird keine Betreuung übernommen. Verschweigt der Auftraggeber den Parasitenbefall eines Tieres vorsätzlich, hat er Schadensersatz zu leisten, wenn Parasiten auf Tiere in anderen Haushalten übertragen werden.

  8. Alle Tiere müssen geimpft sein. Der Impfpass ist für eventuelle Notfälle bereitzulegen.

  9. Die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes und einer Vertrauensperson sind dem Auftragnehmer mitzuteilen.

  10. Kehrt der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin zurück und verlängert den Auftrag nicht per Telefon, Email, SMS oder WhatsApp, wird das anvertraute Tier bis maximal 5 Tage gegen Entgelt weiter versorgt. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, den Schlüssel und/oder das Tier an die vom Auftraggeber benannte Vertrauensperson zu übergeben.

  11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle der Erkrankung oder Unfall des Tieres, im Namen des Tierhalters und auf dessen Rechnung mit dem Tier den Haustierarzt oder die nächstmögliche Tierklinik aufzusuchen. Er benachrichtigt den Tierhalter schnellstmöglich, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ist der Tierhalter oder die angegebene Vertrauensperson nicht erreichbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit dem Tierarzt über das weitere Vorgehen zu entschieden.

  12. Wird das Tier während der Betreuungszeit vermisst, informiert die Betreuerin den Auftraggeber und die zuständigen Behörden (Tierheim, Gemeinde, Tasso)

  13. Die Haftung des Tierhalters nach & 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) bleibt unberührt.

  14. Der Auftragnehmer haftet nur bei Unfällen oder Schäden durch Vorsatz. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vorhanden.

  15. Kann der Auftragnehmer die Versorgung des Tieres nicht persönlich wahrnehmen z. B. wegen Krankheit) wird er eine vertrauenswürdige Person mit seiner Vertretung beauftragen damit die Versorgung der Tiere sichergestellt ist.

  16. Bei Schlüsselübergabe ist ein Abschlag in Höhe der Hälfte der Gesamtrechnung bar zu zahlen. Der Auftragnehmer stellt am letzten Tag der Betreuung eine Rechnung in Schriftform aus. Als Kleinunternehmer weist er keine Mehrwertsteuer aus.
    Die Restzahlung ist bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu überweisen oder bei der Rückgabe des Schlüssels in bar zu begleichen. Der Auftraggeber kann die Kosten für die Katzenbetreuung in der Einkommensteuer unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ geltend machen.

  17. Bei Stornierung oder Verkürzung der Betreuung jedweder Art durch den Auftraggeber ist eine Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 50 % des Betreuungsentgelts (ohne Fahrtkosten) zu entrichten. Dabei spielen die Gründe der Stornierung seitens des Auftraggebers keine Rolle. Eine Stornierungsfrist kann wegen der unklaren Auftragslage nicht gewährt werden.

  18. Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

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