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Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz


Wer beruflich als Tierbetreuer oder -trainer arbeiten möchte, benötigt laut §11 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Dies gilt im Saarland zwar nicht für mobile Tierbetreuung, aber es war mir wichtig einen Nachweis über meine Fachkenntnisse zu haben – zumal ich beruflich aus einem ganz anderem (nämlich dem kaufmännischen) Bereich komme. Außerdem schienen mir die Erfahrungen aus jahrzehntelanger Katzenhaltung nicht ausreichend.


So kontaktierte ich das Veterinäramt in Saarbrücken. Gegen Vorlage meiner Gewerbeanmeldung und eines polizeilichen Führungszeugnisses bekam ich von dort einen Fragenkatalog mit 90 Fragen (ohne Antworten) zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zugeschickt. Dabei ging es um die Biologie der Katze, Fütterung und Ernährung, Haltung und allgemeine Hygiene. Auch das Verhalten und daraus resultierende Haltungsansprüche, Krankheiten und deren Prophylaxe und tierschutzrechtliche Bestimmungen wurden thematisiert. Wir vereinbarten für 3 Wochen später einen Termin für die Prüfung.

Ich befasste mich intensiv mit der Thematik und dabei stellte ich fest dass ich Vieles bereits wusste, mir aber einige Antworten erarbeiten musste. Natürlich war dann auch etwas Auswendiglernen angesagt. Aus dem Gesamtfragenkatalog wurden letztendlich 30 beliebige Fragen ausgewählt, die ich in 90 Minuten schriftlich beantworten musste. In einem anschließenden, ergänzenden Fachgespräch mit einer Amtsärztin wurde die Prüfung ausgewertet und ich bekam meinen Sachkundenachweis. An Gebühren wurden 150 Euro fällig. Aber das war es mir wert, schließlich hatte ich viel dazugelernt und jetzt auch etwas Schriftliches in der Hand.

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